Ein Klick, und aus deinem Urlaubsfoto wird ein Werbeplakat, auf dem du für ein Produkt wirbst, das du nie gesehen hast. Solche Fälle will die EU ab dem 2. August eindämmen. Der Preis dafür: Ab dann greifen die Transparenzregeln des AI Act — und die betreffen nicht nur Big Tech, sondern potenziell auch dich.
Was sich am 2. August ändert
Der AI Act ist das KI-Gesetz der EU. Ab dem 2. August 2026 gelten seine Transparenzpflichten (Artikel 50). Vereinfacht drei Dinge:
- Anbieter von KI-Systemen (OpenAI, Google, Meta …) müssen generierte Inhalte maschinenlesbar markieren — ein unsichtbares Signal, an dem Software erkennt: „das kam aus einer KI".
- Wer KI-Inhalte veröffentlicht und dabei einen Deepfake baut (ein Bild, Video oder Audio, das echte Personen täuschend echt zeigt), muss das sichtbar offenlegen.
- Chatbots müssen sagen, dass man mit einer Maschine schreibt, nicht mit einem Menschen.
Klingt vernünftig. Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Worauf du als Creator achten musst
Kurz: weniger, als die Panik-Schlagzeilen vermuten lassen.
- KI-Bild einer realen Person, das echt wirken könnte? Kennzeichnen. Ein „mit KI erstellt" drunter reicht.
- Eigener KI-Chatbot auf der Seite? Hinweis „Du schreibst mit einer KI" genügt.
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse? Offenlegen — außer, ein Mensch prüft und verantwortet sie redaktionell.
Nicht betroffen: abstrakte oder offensichtlich künstlerische KI-Bilder (kein Deepfake), rein private Nutzung, und alles, wo längst „mit KI erstellt" dransteht. Für die meisten Hobby-Creator ändert sich damit … wenig.
Und jetzt die Kritik
Trotzdem hat die Regel ein Problem, und zwar ein großes. Sie ist vage, wo sie präzise sein müsste, und streng, wo Augenmaß gereicht hätte.
„Öffentliches Interesse", „täuschend echt", „redaktionelle Verantwortung" — Gummibegriffe, die im Zweifel erst ein Gericht klärt. Für einen Konzern mit Rechtsabteilung ist das ein Ärgernis. Für ein kleines Team, ein Start-up, einen einzelnen Creator ist es ein Einschüchterungsfaktor: lieber nichts machen, als ein Bußgeld riskieren — bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des Jahresumsatzes.
Genau da liegt der Wettbewerbsnachteil. Während in den USA und China gebaut und gestartet wird — siehe Metas Muse Image oder Googles Gemini-Bilder, beide „vorerst nicht in der EU" — diskutiert Europa Kennzeichnungssymbole. Der Effekt ist absurd: Die Regel soll europäische Nutzer schützen, sorgt aber dafür, dass sie die Tools gar nicht erst bekommen. Schutz durch Abwesenheit ist kein Schutz.
Und dann der Einwand, an dem die ganze schöne Idee zerschellt. Man stelle sich kurz den Betrüger vor, der seinen Phishing-Deepfake gewissenhaft mit „🤖 KI-generiert" beschriftet, bevor er zuschlägt. Man sieht ihn förmlich am Haftungsausschluss feilen. Schwer vorstellbar? Eben. Wer einen Deepfake mit krimineller Absicht baut — fürs Phishing, für Betrug, für Rufmord —, kennzeichnet ihn selbstverständlich nie. Kriminelle sind erfahrungsgemäß nicht die Fraktion, die sich penibel an Vorschriften hält. Die Pflicht trifft damit zielsicher die Ehrlichen, während die eigentliche Zielgruppe entspannt weitermacht — Bußgeld hin oder her.
Fairerweise: Ganz sinnlos ist sie nicht. Im Graubereich — Satire, Werbung, die ahnungslose Weiterverbreitung eines Fake-Videos — schafft ein Hinweis echte Klarheit. Nur: Gegen den harten Missbrauch, der die Schlagzeilen macht, hilft kein Wasserzeichen, sondern Strafverfolgung. Und die gäbe es auch ohne neues KI-Gesetz. Wenn eine Regel vor allem die Kleinen lähmt und die Großen mit Anwälten durchwinken, während die eigentlichen Täter unbehelligt bleiben, verfehlt sie ihren Zweck.
Was das für diesen Blog heißt
Der ehrliche Selbsttest, weil wir's von anderen ja auch verlangen: Betrifft der AI Act uns?
Unsere Header-Bilder kommen aus einer KI (Stable Diffusion) — aber abstrakt, ohne reale Personen, also keine Deepfakes. Unsere Texte entstehen mit KI — aber unter jedem Artikel steht seit Tag eins „✍️ Geschrieben mit …". Wir kennzeichnen längst freiwillig, was das Gesetz verlangt.
Ergebnis: Wir müssen nichts ändern. Nicht, weil wir uns rausmogeln, sondern weil Transparenz ohnehin Teil der Idee war. Vielleicht ist das die eigentliche Lektion — Kennzeichnen kostet fast nichts, wenn man es von Anfang an mitdenkt. Teuer ist nur die Unsicherheit, ob man es richtig macht.
Und die hat sich Brüssel diesmal selbst eingebrockt.
